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Tauschbörsen im Visier

Wolfgang Harbauer

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Die Politiker haben mal wieder gesprochen. Vergangene Woche hat der Bundestag ein neues Urheberrecht verabschiedet. Bisher musste die Musikindustrie Strafanzeige gegen Unbekannt stellen, um die Daten von P2P-Anwendern zu erfahren. Mit dem neuen Gesetz können Unterhaltungskonzerne direkt beim Gericht eine Herausgabe der Daten durch die Internetprovider fordern. So soll unter anderem die Musikindustrie leichter an die Daten von Nutzern illegaler Musiktauschbörsen kommen. Für „nicht gewerbliche“ Nutzer sollen die Anwaltsgebühren allerdings auf 100 Euro beschränkt werden. Das Gesetz besagt auch, dass die Herausgabe nur in Fällen „offensichtlicher Rechtsverletzung“ und von „gewerblichem Ausmaß“ erfolgt. heute.de beispielsweise erklärt das Gesetz sehr anschaulich im Detail.

Kaum ist das Gesetz verabschiedet, bricht auch schon die Kritik von allen Seiten los. Vor allem die Formulierung „gewerbliches Ausmaß“ lässt nach Meinung der Musikindustrie zuviel Spielraum. Nach Ansicht der Plattenbosse werden Privatnutzer durch diese Formulierung zu wenig abgeschreckt. Gegner des Gesetzes wie der Bundestagsabgeordnete Jerzy Montag sind komplett gegen den Auskunftsanspruch. „Bisher kann niemand seinen Nachbarn auf Auskunft verklagen, wenn dieser behauptet gesehen zu haben, wer das eigene Fahrrad beschädigt hat“, meint Montag auf seiner Webseite. Für Rechtsexperten sind die Konsequenzen des Gesetzes bisher nicht absehbar.

Macht sich der Staat mit diesem Gesetz zum Erfüllungsgehilfen der Musikindustrie? Oder war der neue Schutz der Urheberrechte im digitalen Zeitalter nicht schon längst überfällig? Zur Abstimmung im Softonic-Forum geht es hier.

Wolfgang Harbauer

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