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Transparenzbericht: Staatsschutz erpresst Berliner E-Mail-Anbieter Posteo [UPDATE]

Transparenzbericht: Staatsschutz erpresst Berliner E-Mail-Anbieter Posteo [UPDATE]
Tim Vüllers

Tim Vüllers

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Der Berliner Anbieter von verschlüsselten E-Mail-Dienstleistungen, Posteo, hat heute Deutschlands ersten Transparenzbericht veröffentlicht. Obwohl Posteo zu den kleineren Online-Unternehmen zählt, zeigt der Bericht interessante Informationen über die Arbeit von Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten auf. Nutzer müssen sich dem Bericht nach keine Sorgen um Geheimdienste machen.

UPDATE: Als Reaktion auf den Posteo-Transparenzbericht veröffentlichte auch die Deutsche Telekom einen eigenen Bericht.

70 Prozent der Behördenanfragen sind inkorrekt

Wie es in dem Transparenzbericht heißt, erhielt Posteo im Jahr 2013 insgesamt sieben Anfragen von Ermittlungsbehörden. Die Anfragen dabei stammten alle von Strafverfolgungsbehörden, keine Anfrage wurde von Nachrichtendiensten wie dem BND gestellt. Überraschend war, die Qualität der Anfragen: So wurden von den sieben Anfragen laut Posteo nur zwei Anfragen formal korrekt gestellt.

In vielen Fällen versuchten die Behörden Daten abzufragen, die “ohne richterlichen Beschluss gar nicht hätten abgefragt werden dürfen”, so Posteo-Inhaber Patrik Löhr.

Eine Anfrage zur laufenden Überwachung

In einem Fall beantragten die Ermittlungsbehörden die Beschlagnahmung eines E-Mail-Postfachs und eine laufende Überwachung (TKÜ) des Postfachs. Ein Ersuchen, dem Posteo nachkommen musste.

Staatsschutz versuchte Posteo zu erpressen

Insgesamt zeigt der Transparenzbericht, dass Nutzer in Deutschland in aller Regel nicht viel zu befürchten haben. Viele Anfragen waren einfache Anfragen zu Bestandsdaten. In einem Fall versuchte der Staatsschutz das Unternehmen allerdings zu erpressen.

So versuchten Beamte des Staatsschutzes im Juli 2013 Posteo zu einer Kooperation zu nötigen. Der E-Mail-Anbieter sollte für die Behörde dokumentieren, mit welchen IP-Adressen Kunden auf E-Mail-Adressen zugreifen. Posteo beschreibt dieses Verfahren ähnlich einer Vorratsdatenspeicherung und widersprach dem Ersuch, auch nachdem die Behörden mit einer Durchsuchung und Beschlagnahmung von Geschäftsunterlagen gedroht hatten, für welche die Behörde keinen Beschluss hatte. Posteo stellte im Anschluss Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen alle beteiligten Beamten.

Pionierarbeit mit umfangreichen Hintergrundinformationen

Posteo leistet mit dem Transparenzbericht Pionierarbeit in Deutschland und hofft, dass auch andere Unternehmen Folge leisten. So erklärte auch die Bundesregierung auf Anfrage von Bundesminister Dr. Hans-Christian Ströbele, dass Transparenzberichte erlaubt und möglich sind.

Auf den Seiten des Transparenzberichtes von Posteo beantwortet das Berliner Unternehmen auch eine Reihe von Hintergrundfragen zum Thema Behördenanfragen und Telekommunikationsüberwachung.

Was bedeutet die Auskunft für mich als Nutzer?

Der Transparenzbericht Posteo zeigt, dass man sich als Nutzer in Deutschland relativ sicher sein kann vor einer Massenüberwachung durch deutsche Behörden. Erst wenn es einen konkreten Verdacht für schwere Straftaten gibt, dürfen Ermittlungsbehörden die Aktivitäten von Nutzern anfragen.

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