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Gerichtsbeschluss: Google muss in Deutschland anstößige Suchvorschläge entfernen

Tim Vüllers

Tim Vüllers

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Google muss in Zukunft verletzende oder anstößige Suchvorschläge in Deutschland entfernen. Betroffen sind die Sofortvorschläge, die Google den Nutzern beim Tippen anzeigt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Entscheidung vom 14. Mai besagt, dass böswillige Suchvorschläge entfernt werden müssen. Geklagt hatte ein Internetunternehmen. Der Versandhändler für Kosmetika fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Google ergänzte den Namen des Unternehmens in der Autovervollständigung mit Begriffen wie Scientology, Betrug und Prostitution. Solche scheinbar falschen Vorschläge mit negativen Beigeschmack muss Google nun entfernen.

Google hatte in den Verhandlungen betont, dass das Unternehmen selbst keinen Einfluss auf die Vorschläge nehmen könne. Die Begriffe stammen aus den Suchanfragen anderer Google-Nutzer. Das Bundesgericht sieht Google jedoch in der Pflicht, verletzende und beleidigende Vorschläge zu entfernen. Wie genau Google dies umsetzen wird, ist bislang jedoch offen.

Tim Vüllers

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