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Facebook-Gerücht: Copyright schützen durch Statusmeldung

Georg Bungard

Georg Bungard

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Facebook dient mal wieder als Nährboden für Gerüchte und lästigen Spam. Eine oft verbreitete Meldung zu einer angeblichen Urheberrechts-Klausel in den neuen Facebook-Geschäftsbedingungen sorgt aktuell für Missverständnisse.

Schon im September berichteten wir über eine Statusmeldung, die sich wie eine Kettenmail im sozialen Netz verbreitete. Dabei handelte es sich um falsch interpretierte Privatssphären-Einstellungen.

Diesmal geht es um die Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB) von Facebook. Die Beteiligten befürchten, dass ihre auf Facebook verbreiteten Fotos, Videos und persönlichen Informationen nun von Mark Zuckerberg und Kollegen zu Werbezwecken missbraucht werden.

Angeblich soll man das Urheberrecht für die eigenen Daten durch die Verbreitung einer Meldung wiederherstellen können.

Dabei handelt es sich um eine unbegründete Falschmeldung, die auch durch ihren regen Gebrauch nicht wahrer wird. Wir erklären kurz, woher das Gerücht stammt und warum es nicht stimmt.

Das Gerücht

DEUTSCH: Aufgrund der neuen AGB’s in Facebook widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten (Texte, Fotos, persönliche Bilder, persönliche Daten) gemäß BDSG. Das Copyright meiner Profilbilder liegt ausschließlich bei mir. Die kommerzielle Nutzung bedarf meiner schriftlichen Zustimmung.

ENGLISCH: In response to the new Facebook guidelines I hereby declare that my copyright is attached to all of my personal details, illustrations, graphics, comics, paintings, photos and videos, etc. (as a result of the Berner Convention). For commercial use of the above my written consent is needed at all times!

Warum die Meldung nicht stimmt

Grundsätzlich beklagen sich die Nutzer mit dieser Aussage über die kommerzielle Nutzung ihrer persönlichen Daten. Bei näherem Hinsehen erweist sich das Gerücht aus folgenden Gründen als haltlos:

  • Facebook sichert sich die Rechte an hochgeladenen Bildern und Videos, um diese überhaupt zeigen zu können. Das Urheberrecht bleibt allerdings immer bei dem Autor (Quelle: Facebook AGB).
  • Da das Urheberrecht der Dokumente bei dem Nutzer bleibt, kann Facebook damit kein Geld verdienen. Werbeanzeigen werden also nicht mit privaten Inhalten geschaltet.
  • Es gibt keine “neuen” Facebook-AGB. Seit dem 8. Juni 2012 hat sich an dem Dokument rein gar nichts geändert.
  • Generell gilt auf Facebook, was in den AGB steht. Bei der Eröffnung eines Profils stimmt man diesen Regeln zu. Wer den AGB widersprechen will, muss demnach sein Profil stilllegen.
  • Ein rechtlich gültiger Widerspruch müsste Facebook ohnehin direkt mitgeteilt werden. Das Posten von empörten Beiträgen in der Facebook-Chronik ist dagegen rechtlich folgenlos.

Spam, Spam, und noch mal Spam!

Wer auf Facebook falsche Nachrichten verbreitet, sorgt unnötig für Panik. Jeder Nutzer sollte sich dieser Verantwortung bewusst sein. Wie schon mit nervigen Kettenmails im E-Mail Postfache kosten die Falschmeldungen Zeit und untermauern die eigene Glaubwürdigkeit.

Wir appellieren also an alle Facebook-Nutzer: Bitte recherchiert erst, bevor Ihr Blödsinn verbreitet!

Was denken Sie über Facebook-Kettenmails? Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Georg Bungard

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