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Deutsche Telekom rückt jährlich 1 Millionen IP-Adressen heraus

Deutsche Telekom rückt jährlich 1 Millionen IP-Adressen heraus
Tim Vüllers

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Nachdem das Berliner Unternehmen Posteo heute morgen Deutschlands ersten Transparenzbericht veröffentlicht hat, folgte die Deutsche Telekom heute Nachmittag mit einem eigenen Bericht.

Die Deutsche Telekom macht in der Pressemitteilung zum Transparenzbericht deutlich, dass man “streng auf die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes” achte. Die Telekom reagiert eigenen Angaben nur dann auf Behördenanfragen, wenn “die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind”, so der Transparenzbericht. Nach einem Vier-Augen-Prinzip seien zudem immer zwei Mitarbeiter in Überwachungsmaßnahmen involviert, um sich gegenseitig zu kontrollieren.

50.000 überwachte Anschlüsse

Im Jahr 2013 überwachten deutsche Behörden 49.796 Telekom-Anschlüsse ohne, dass die Nutzer davon erfuhren. Rechtlich gestattet ist dies immer dann, wenn es einen begründeten Verdacht darauf gibt, dass der Anschlusskunde Täter oder Teilnehmer einer schweren Katalogstraftat ist. Zu diesen Straftaten gehören neben Raub und Erpressung auch Mord und Totschlag.

Neben der Anschlussüberwachung haben Behörden im Jahr 2013 436.331 Verkehrsdatensätze angefordert. Diese dienen der Ermittlung des Aufenthaltes von Nutzern und werden angefragt, wenn “bestimmte Tatsachen den Verdacht rechtfertigen, dass sich der Betroffene als Täter oder Teilnehmer einer in § 100a StPO bezeichneten Straftat strafbar gemacht hat.”

Auch Teilnehmerbestandsdaten fragten Behörden an. Diese dürfen Behörden bereits bei Ordnungswidrigkeiten bei Telekommunikationsunternehmen wie der Deutschen Telekom anfragen. Trotz der leichteren Begründung der Teilnehmerbestandsdaten fragten Behörden 2013 lediglich 28.162 solcher Datensätze an.

Fast eine Millionen IP-Adressen pro Jahr

Die beachtlichste Zahl brachten 2013 allerdings Abmahnanwälte zustande. Insgesamt 946.641 IP-Adressen wurden im “Rahmen der zivilgerichtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (…) beauskunftet.”

Keine Auskunft für Auslandsbehörden

Auskunftsanfragen von ausländischen Behörden beantwortet die Deutsche Telekom dem Transparenzbericht nach nicht. Anfragen müssen demnach immer von einer zuständigen inländischen Stelle an die Telekom gerichtet werden.

Was bedeutet die Auskunft für mich als Nutzer?

Der Transparenzbericht der Deutschen Telekom zeigt, wie bereits der Bericht von Posteo, dass man sich als Nutzer in Deutschland relativ sicher sein kann vor einer Massenüberwachung durch deutsche Behörden. Erst wenn es einen konkreten Verdacht für schwere Straftaten gibt, dürfen Ermittlungsbehörden die Aktivitäten von Nutzern anfragen. Erschreckend ist allerdings die hohe Zahl der abgefragten IP-Adressen pro Jahr, welche Anwälte nutzen um Internetnutzer wie im Fall von Redtube wegen Urheberrechtsverletzungen abzumahnen.

Tim Vüllers

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